Liebe Studierende der BUW,
bei den vergangenen Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) gab es leider große Unregelmäßigkeiten, weswegen der Wahlausschuss selber und alle zur Wahl angetretenen Listen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen eingelegt hatten. Daraufhin wurde auch bereits ein Schlichtungsrat mit der Wahlprüfung beauftragt.
Zum Umgang mit diesem Wahlergebnis stellten sich auch uns, dem Präsidium des Studierendenparlaments, einige rechtliche Fragen, die nicht so schnell und eindeutig zu klären waren. Einerseits gab es keine klare Regelung zu den Folgen einer Selbstauflösung des StuPas und in welcher Weise das Verfahren bei einer Teilwiederholung der Wahl aussähe.
Die sogenannte „Teilneuwahl“ ist eine mögliche Entscheidung des Schlichtungsrates, wenn nur eine teilweise Ungültigkeit der letzten StuPa-Wahl festgestellt werden würde. Die Unterschiede im Verfahren zu einer kompletten Neuwahl sind allerdings nicht klar geregelt.
Um diese Fragen zu klären hat sich unser Präsidiums-Mitglied Cornelis Lehmann an das Landesministerium für Wissenschaft gewandt.
Die Antwort findet ihr hier.
Welche Lösung letztendlich gewählt wird, liegt an der Entscheidung des nun arbeitenden Schlichtungsrats.