Der Wahlausschuss der Studierendenschaft gibt bekannt, dass von
Montag, dem 18. Januar 2021, bis Freitag, dem 22. Januar 2021 die Wahl zum Studierendenparlament
sowie die Wahlen zu den Fachschaftsräten der Fakultäten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 stattfinden.
Die Stimmabgabe ist ab Erhalt der Briefwahlunterlagen Anfang Januar 2021 per Briefwahl sowie persönlich in einem Wahllokal möglich.
Wahlberechtigt sind Studierende gemäß §2 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal, die am 42. Tag vor dem ersten Wahltag und am ersten Wahltag, d.h. am 7. Dezember 2020 und am 18. Januar 2021, an der Universität eingeschrieben sind. Davon ausgenommen sind Zweithörer*innen sowie Gasthörer*innen. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird vom 30. November 2020 bis 4. Dezember 2020 am Campus Grifflenberg im Sekretariat des Allgemeinen Studierendenausschusses im Raum ME.04.23 ausliegen. Über den Außenbereich der AStA-Ebene ist das Sekretariat von 11 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Nach §8 Absatz 4 kann gegen die Richtigkeit oder die Vollständigkeit des dort ausgelegten Verzeichnisses während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erklärt werden.
An den Tagen der Wahl von Montag, dem 18. Januar 2021, bis Freitag, dem 22. Januar 2021, wird es ein Wahllokal geben, in dem die persönliche Stimmabgabe möglich ist. Dazu sind Stimmzettel und Wahlschein mit Erklärung nach §14 Absatz 5 aus den per Brief erhaltenen Wahlunterlagen mitzubringen. Ohne diese Unterlagen kann keine persönliche Stimmabgabe erfolgen. Aufgrund der aktuellen Situation werden Ort und Zeit der möglichen persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal erst mit den Briefwahlunterlagen veröffentlicht. Irritationen, die durch Änderungen der Modalitäten entstehen, sollen somit verhindert werden. Die Wahlzeitung wird online verfügbar sein und zusätzlich im Wahllokal ausliegen.
In den Briefwahlunterlagen, die alle Studierenden erhalten, befindet sich ein Stimmzettel für die Wahl des Studierendenparlaments sowie ein Stimmzettel für die Wahl der jeweiligen Fachschaftsräte. Des Weiteren enthält der Brief einen Wahlschein, eine Erläuterung des Wahlvorgangs, eine Erklärung, dass die Stimmabgabe gemäß §14 Absatz 5 der Wahlordnung erfolgt, einen Rücksendeumschlag und einen Umschlag für die Stimmzettel. Auf den Unterlagen wird sich ebenfalls ein QR-Code befinden, der mit der Online-Version der Wahlzeitung verlinkt ist. Pro Stimmzettel ist eine Person zu wählen. Ausgefüllte Stimmzettel sind in den kleinsten Umschlag zu legen. Dieser ist zu verschließen. Er wird anschließend mit dem Wahlschein und der Erklärung nach §14 Absatz 5 in den Rücksendeumschlag gelegt, der an den Wahlausschuss der Universität adressiert ist. Dieser wird ebenfalls verschlossen und anschließend unfrankiert in einen Briefkasten geworfen. Studierende müssen das Porto nicht selbst zahlen. Der Umschlag kann außerdem persönlich im Wahllokal abgegeben werden. Sofern der Brief mit der Post verschickt wird, ist darauf zu achten, ihn frühzeitig einzusenden, sodass er bis 16 Uhr am 22. Januar 2021 vom Wahlausschuss bei der Poststelle der Universität entgegengenommen werden kann. Sollten Unsicherheiten bestehen, kann der Brief sicherheitshalber bis 16 Uhr am 22. Januar 2021 im Wahllokal persönlich abgegeben werden. Briefe, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht gewertet werden und sind somit ungültig.
Zu wählen sind die zukünftigen 21 Mitglieder des Studierendenparlaments sowie die eingangs genannten Fachschaftsräte. Antretende Studierende können sich als Wahlliste zusammenschließen. Damit eine Wahlliste zur Wahl zugelassen werden kann, müssen bis zum 4. Dezember 2020 um
12 Uhr die vollständig ausgefüllten Vordrucke für die Wahlvorschläge persönlich bei Mitgliedern des Wahlausschusses, alternativ bei der Poststelle der Universität in Raum N.08.01 oder als Anhang per Mail an eingegangen sein. Für eine persönliche Abgabe bietet der Wahlausschuss zwei Termine an: Montag, den 30. November, von 14-16 Uhr und Freitag, den 4. Dezember 2020, von 10-12 Uhr. Die persönliche Abgabe ist im Großraumbüro des AStA möglich, das ausgeschildert über das Außengelände der AStA-Ebene zugänglich sein wird. Die Poststelle ist montags bis mittwochs von 7:30 – 16:15 Uhr, donnerstags von 7:30 – 15:50 Uhr und freitags von 7:30 – 15:15 Uhr geöffnet. Bitte beachtet, dass ungeachtet dessen das Fristende am Freitag, dem 4. Dezember, 12 Uhr ist.
Sollten die eingereichten Vordrucke fehlerhaft ausgefüllt sein oder anderweitig den Anforderungen der Wahlordnung nicht entsprechen, müssen die Mängel bis zum 4. Dezember 2020 um 18 Uhr korrigiert werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, gelten Wahlvorschläge als ungültig und werden für die Wahlen nicht weiter berücksichtigt. Ein frühzeitiges Einreichen der Wahlvorschläge ist daher zu empfehlen. Der Vordruck befindet sich als Dokument auf der Internetseite des Studierendenparlaments. Nach §10 Absatz 1 der Wahlordnung muss der Wahlvorschlag für das Studierendenparlament von einem von tausend Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Kandidierenden eines Wahlvorschlages werden dabei mitgezählt. Das Dokument mit dem Vordruck für Wahllisten enthält ebenfalls eine Vorlage für die Liste der Unterstützer*innen eines Wahlvorschlages.
Jede im Verzeichnis der Wahlberechtigten aufgeführte Person kann innerhalb des oben genannten Zeitraums per Briefwahl oder im Wahllokal mit den per Brief erhaltenen Unterlagen wählen. Nach §4 der Wahlordnung werden die ersten sieben Sitze des Studierendenparlaments den Kandidierenden mit den meisten auf sie entfallenen Stimmen zugeteilt. Sie gelten als Direktmandate, werden allerdings mit den auf die Wahllisten entfallenden Sitzen verrechnet. Die Sitze werden gemäß dem Höchstzählverfahren nach Sainte-Laguë aufgrund der auf die Kandidierenden einer Wahlliste entfallenen Stimmen auf die Wahllisten verteilt. Bei Gleichheit der Höchstzahl nach Sainte-Laguë zweier Wahllisten entscheidet das Los. Die auf die Wahlliste entfallenen Sitze werden an die Kandidierenden der Wahlliste mit den größten erreichten Stimmzahlen verteilt. Bei einer Stimmgleichheit mehrerer Kandidierender entfallen die Sitze entsprechend an die Personen, deren numerischer Wert der Listenplatzierung geringer ausfällt. Für die Fachschaftsratswahlen gilt das Beschriebene gleichermaßen, sofern nicht anders in der entsprechenden Fachschaftssatzung festgelegt.
Gemäß §7 der Wahlordnung der Studierendenschaft steht jeder Liste, die für die Wahl des Studierendenparlaments zugelassen ist, die Möglichkeit der Gestaltung von zwei DIN A4-Seiten der vom Wahlausschuss herausgegebenen Wahlzeitung zu. Für deren Inhalt und Ausgestaltung sind die Listenverantwortlichen selbst verantwortlich. Die Design-Vorlagen müssen bis zum 16. Dezember 2020 um 12 Uhr per Mail beim Wahlausschuss eingegangen sein: . Sollte bis dahin keine geeignete und druckfertige Datei eingereicht worden sein, wertet der Wahlausschuss dies als Verzicht auf diese Möglichkeit. Eine Korrektur der Design-Vorlagen ist bis zum 17. Dezember 2020 um 18 Uhr möglich. Damit Fehler rechtzeitig korrigiert werden können beziehungsweise eine Liste ihr Recht auf freie Gestaltung zweier DIN-A4 Seiten in der Wahlzeitung nicht verwirkt, empfiehlt es sich, die Datei frühzeitig zu versenden und sich vom Wahlausschuss den Empfang der Datei bestätigen zu lassen. Weiterhin steht nach §36 jeder Liste „für die Wahl zum Studierendenparlament […] für eine ausgewogene Wahlwerbung eine Kopierkarte mit mindestens 500 Kopien, entsprechendes Papier verschiedener Farbe und Größe und die dazu benötigten Arbeitsmaterialien“ zur Verfügung.
Ungeachtet potentieller Fehler bei einzelnen hier aufgeführten Punkten bleibt die Richtigkeit und Gültigkeit aller anderen Punkte weiterhin bestehen.
Bei Fragen wendet euch bitte an .
Für den Wahlausschuss,
Vanessa Wingert