Wollt Ihr euch für die Interessen studentischer Hilfskräfte einsetzen?
Dann könnt ihr euch, in der parallel zur Senatswahl vom 01.12 bis 03.12.2015 stattfindenden Wahl, zur Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte wählen lassen.
Die Kandidierenden werden durch die Studierendenschaft vorgeschlagen und es wird ein*e Vertreter*in und eine Stellvertretung gewählt. Kandidierende müssen an der Bergischen Universität eingeschrieben sein und alle Studierenden sind in der Wahl stimmberechtigt.
Die Aufgaben dieser Stelle bestehen in:
- der Überwachung der Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften.
- dem Hinwirken auf angemessener Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte.
- dem Behandeln von Beschwerden von Betroffenen.
Bei Interesse laden wir euch zu der am 04. November 2015 um 18:00 Uhr im Großraumbüro auf der AStA-Ebene (ME 04.19) stattfinden Sitzung des Studierendenparlaments ein um euch vorzustellen.
Wenn ihr kandidieren möchtet und an diesem Termin nicht könnt oder Rückfragen habt wendet euch bitte an das Präsidium des Studierendenparlaments (stupapraes“at“asta.uni-wuppertal.de).